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Bestätigte Kopien
Wir haben aus einigen Rückmeldungen erfahren, dass die Polizei sich stellenweise weigert, euch ohne weitere Angabe von Gründen eine bestätigte Kopie des Personalausweises anzufertigen.
Falls ihr vom BKA bereits eine Aufforderung zum Einsenden einer bestätigten oder beglaubigten Kopie erhalten haben, solltet ihr dieses Schreiben mit auf die Wache nehmen und bei Nachfrage als Begründung für die Kopie vorlegen. Habt ihr noch keine Antwort vom BKA, raten wir euch dazu, das Auskunftsersuchen vorerst mit einer einfachen Kopie eures Personalausweises abzuschicken und dann ggf. mit dem Brief des BKA zur nächsten Polizeiwache zu gehen.
Natürlich kann es sein, dass euch die Ausstellung einer bestätigten Kopie letztendlich verweigert wird - darauf besteht rechtlich gesehen kein Anspruch. Uns sind bislang aber noch keine "Totalverweiger_innen" bekannt.